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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Zürich |
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Geographie : Stadtteile (Kreise und Quartiere) |
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Zürich ist in 12 Kreise aufgeteilt, die je zwei bis vier Quartiere umfassen: [mehr...] |
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Wirtschaft und Infrastruktur : Medien |
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Das öffentlich-rechtliche Schweizer Fernsehen SF DRS hat seinen Sitz in Zürich.
Auch das Schweizer Radio DRS hat in Zürich ein Studio.
Das Regionalfernsehen TeleZüri und Radio 24 berichten vorwiegend aus der Stadt Zürich und deren Umgebung. [mehr...] |
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Verkehr : Eisenbahn |
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Die Stadt ist ein grosser Eisenbahnknotenpunkt, wozu auch der zwischen den Nachbarorten Dietikon und Spreitenbach gelegene Rangierbahnhof Zürich-Limmattal gehört. Innerhalb der Gemeindegrenzen betreiben die Schweizerischen Bundesbahnen 13 Bahnstationen, [mehr...] |
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Kunst und Kultur : Museen |
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Das Schweizerische Landesmuseum zeichnet die Geschichte des Landes seit der Vorgeschichte nach und zeigt Hausgegenstände, Fresken, Waffen, Kleidungen, Gravuren, Goldschmiedekunst usw.
Das Kunsthaus Zürich beherbergt eine Sammlung [mehr...] |
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Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
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